Notfall

Björn Hühne

Gleichgültig, ob sich das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen oder gegen einen Schuldigen richtet. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibt kraft der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK diese Frage offen. Verurteilt werden darf nur, wenn für das Gericht nach angemessener Zeit und kritischer Prüfung der unwiderlegbare Beweis dafür erbracht ist, dass eine Schuldlosigkeit des Angeklagten absolut unmöglich ist. Dies zu überwachen ist die vordringlichste Aufgabe des Strafverteidigers.

Rechtsanwalt Björn Hühne ist Fachanwalt für Strafrecht, da nur der höchste Grad einer Spezialisierung und ständige fachspezifische Weiterbildung eine zielsichere und effiziente Strafverteidigung gewährleisten. Qualifizierte Strafverteidigung zeichnet sich auch durch einen hohen Grad forensischer Erfahrung aus, die seit Absolvierung des 2. juristischen Staatsexamens beim Oberlandesgericht in Düsseldorf im Jahr 1997 und der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht im Jahr 2006, ausreichend gesammelt werden konnte.


Mitgliedschaften:

Mitglied Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Mitglied im Aachener Anwaltverein

Strafrecht in Köln

Georg Krapp

- Abitur am Gymnasium Haus Overbach, Jülich
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinische   Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
- 1. Staatsexamen OLG Düsseldorf
- Referendariat am Landgericht Aachen
- 2. Staatsexamen OLG Köln
- Verbundstudium Wirtschaftsrecht an der Hochschule     Niederrhein
- Fraktionsvorsitzender Gemeinderat Aldenhoven 
- Aufsichtsrat Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH 
Vorsitzender Trägerverein Leben wie Zuhause e.V. 
- Geschäftsführer Erft-IT GmbH
  
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Mitglied im Aachener Anwaltverein
Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung

Kontakt

Öffnungzeiten:
Montag:           
08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:30
Dienstag:         
08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:30
Mittwoch:        
08:30 - 12:00
Donnerstag:     
08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:30
Freitag:
08:30 - 12:00 & 14:00 - 16:00

 Telefon:
     02461 - 4135
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Fax:
   02461 - 28 82

Notruf 24 Std.:
  0171 - 64 26 738

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